Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Bankrecht

Unser Beratungsspektrum im Bereich Bankrecht umfasst unter anderem:

  • Überprüfung von Kreditverträgen 
  • Beratung nach der Kündigung von Kreditverträgen oder der ge-samten Geschäftsverbindung seitens der Bank 
  • Überprüfung von Bürgschaftsverträgen
  • Überprüfung des Vorliegens eines Verbundgeschäftes, insbeson-dere bei Zeichnung geschlossener Immobilienfonds
 
lndh-gtzr 2012-05-26 wid-61 drtm-bns 2012-05-26