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Baumängel und ihre Folgen sind wesentlicher Bestandteil der Rechtsfragen
im Baurecht und Bauprozessrecht. Insbesondere ist sehr wesentlich,
welche Vorschriften auf den Bauvertrag als Werkvertrag anzuwenden sind
(Werkvertragsrecht, VOB/B, VOB/A). Danach richtet sich die Gewährleistung.
Steht ein Baumangel im Raum, kann der Rechtsanwalt zielgenau helfen,
Minderung, Wandlung, Rücktritt, Nachbesserung oder Schadensersatz
geltend zu machen. Gegebenenfalls muss ein Beweissicherungsverfahren
mit Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Auch der Architekt (Architektenvertrag, Honorar nach HOAI, o.a.), der
Bauträger und der Subunternehmer finden bei uns kompetente Rechtshilfe.
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