Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger. Bei jedem Verwaltungsakt (z.B. Baugenehmigung, Rentenbescheid, u.a.) ist das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu beachten.

Dort sind die Bekanntgabe, die Bestandskraft, die Rücknahme und der Widerruf von Verwaltungsakten und der Verwaltungsvertrag ebenso geregelt, wie rechtliche Fragen bezüglich Ermessen, unbestimmter Rechtsbegriff, Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten, insbesondere Bedingung und Auflage, Realakt.

Zum besonderen Verwaltungsrecht gehören ferner das Polizeirecht, Gefahrenabwehr, Handlungshaftung, Zustandshaftung, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang und das Kommunalrecht (kommunale Selbstverwaltung, Recht der Gemeinde, Landkreisrecht, Haftung der Gemeinde und die Stellung von Bürgermeister und Gemeinderat).