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Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht umfasst vor allem das Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG) und das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellrecht genannt, aber auch das Recht der Warenzeichen.
Das Recht schützt Gewerbetreibende vor dem Mitbewerber, der Waren oder Leistungen aus der gleichen Branche oder aus anderen Branchen anbietet. Das Kennzeichen und die Marke (Warenzeichen, Warenausstattung, Dienstleistungszeichen und Dienstleistungsausstattung) schützen rechtlich den Markeninhaber vor irreführendem Wettbewerb. Außerdem ist der Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit (Verbraucherschutz) geschützt.
Rechtliche Schwierigkeiten stellen sich vor allem bei folgenden Fragen: Verwechslungsgefahr, irreführende Werbung, Bestechung, Kopplungsgeschäft, Sittenwidrigkeit, Schadensersatz, Unterlassung u.a.

